Familienforschung oder Ahnenforschung?

Einen kleinen Unterschied gibt es schon!

Die Ahnenforschung richtet den Blick in der Regel auf die direkten Vorfahren einer Person, wobei die Linien der Großeltern, Urgroßeltern und deren Vorfahren im Mittelpunkt stehen. Meist besteht das Ziel darin, einen Stammbaum oder eine Ahnentafel zu erstellen, um die eigene Abstammung möglichst lückenlos nachzuvollziehen.

Familienforschung hingegen betrachtet die gesamte Verwandtschaft in einem breiteren Rahmen. Dazu gehören auch Geschwister, Cousinen und Cousins, Tanten und Onkel sowie weiter entfernte Verwandte. Darüber hinaus beschäftigt sie sich häufig mit Aspekten wie Lebensumständen, Berufen, geografischen Bewegungen oder sozialen Strukturen innerhalb der Familie. Ihr Ziel ist ein umfassenderes Bild der Familiengeschichte.

In der Realität überschneiden sich beide Bereiche stark, weshalb die Begriffe oft austauschbar verwendet werden.

Wer nun aber glaubt, dass man sich einfach seinen kompletten Stammbaum aus dem Internet herunterladen kann, der irrt. Zumindest in den meisten Fällen, wenn man nicht gerade einer Königs- oder bekannten Adelsfamilie angehört. Die Genealogie, wie die Familien- oder Ahnenforschung auch genannt wird, erfordert ein hohes Maß an Geduld und, allem voran, Sorgfalt.

Im Folgenden möchte ich gerne ein paar wichtige Fakten erläutern, die man bei der Recherche nach seinen Wurzeln unbedingt beachten sollte.

Wo beginne ich mit der Suche?

Die Suche beginnt immer bei einem selbst und der noch lebenden Verwandtschaft, die erste Informationen und Anekdoten liefern kann. Am besten fragt man nach, ob es Dokumente gibt, die die mündlich überlieferten Daten belegen können. Vielleicht existiert noch ein Ahnenpass der Großeltern aus der Zeit des Nationalsozialismus, ein paar Sterbebildchen oder eine Einladung zur Hochzeit der Großtante in Amerika? All diese Dinge sind ein guter Anfang, um in die Materie einzusteigen – doch Vorsicht! Gerade Ariernachweise enthalten zwar in den meisten Fällen gut recherchierte Informationen, jedoch darf man nicht vergessen, dass diese Dokumente nicht zum Vergnügen oder aus persönlichem Interesse zusammengetragen wurden und sollten unbedingt auf ihre Richtigkeit überprüft werden. Für die Genealogie am wichtigsten sind die Herkunfts-, bzw. Heimatorte einer Person. Mit den Lebensdaten allein kommt man ohne sie nicht weit.

Wenn das Wissen der lebenden Verwandten ausgeschöpft ist, geht die eigene Recherche los, denn dann muss man sich, ohne dabei Details zu überspringen, von Generation zu Generation in die Vergangenheit „zurückhangeln“.

Standesämter

Seit dem 1. Januar 1876 sind in Bayern die Standesämter für die Führung der Personenstandsregister (Geburten, Hochzeiten und Sterbefälle) zuständig. Für diese Personenstandsdaten gelten datenschutzrechtliche Sperr-, bzw. Schutzfristen:

Geburten – 110 Jahre

Hochzeiten – 80 Jahre

Sterbefälle – 30 Jahre

Das bedeutet, dass nach Ablauf dieser Schutzfristen die jeweiligen Register dem örtlich zuständigen Stadtarchiv angeboten und gegebenenfalls abgegeben werden und für jeden einsehbar sind. Vor Ablauf der Sperrfristen können nur Verwandte in direkter Linie (z.B. Eltern zu Kind, oder Enkel zu Großeltern – nicht aber Nichte/Neffe zu Tante/Onkel) beim Standesamt Kopien der betreffenden Dokumente anfragen, sofern die Verwandtschaft belegt werden kann. Ausnahmen gibt es für Nichtverwandte nur dann, wenn ein rechtliches Interesse (z.B. bei Erbangelegenheiten) vorhanden ist.

Neben den Personenstandsurkunden gibt es auch die sogenannten Sammelakten. Das sind Dokumente, die zu einer bestimmten Urkunde gehören, wie z.B. bei einer Hochzeit die Papiere zur Aufgebotsverhandlung oder bei Sterbeurkunden die Sterbeanzeigen an das jeweilige Standesamt. Diese Sammelakten können sehr hilfreich sein, denn sie enthalten oft zusätzliche Informationen, die in den Haupturkunden nicht mit aufgenommen werden. Die meisten Standesämter und Archive verlangen für Auskünfte eine Gebühr, die von Behörde zu Behörde unterschiedlich sein kann. Einen Unterschied im Preis macht oft die unbeglaubigte Kopie einer Urkunde, die für die private Ahnenforschung völlig ausreicht.

Kirchenbücher

Vor der Einführung der Standesämter war die Kirche zuständig, jede Geburt (bzw. Taufe), jede Hochzeit und jeden Todesfall (bzw. Beerdigung) festzuhalten.

Am 11. November 1563 ordnete das Konzil von Trient die Führung von Kirchenbüchern (Matrikeln) an. Grund hierfür war, dass es immer wieder vorkam, dass Personen doppelt heirateten oder Kinder „unterschlugen“. Zudem konnte man sich so eine bessere Übersicht über Bevölkerungsbewegungen verschaffen.

Generell gilt: Je weiter man in die Vergangenheit zurückgeht, desto spärlicher werden die Angaben in den Kirchenbüchern. Oft waren Pfarrer und Kanzleischreiber dazu angehalten, materialsparend zu arbeiten, mit der Folge, dass die Einträge in den Büchern auf das Allernotwendigste reduziert wurden, was somit eine genaue Zuordnung zu einem Vorfahren erheblich erschweren kann. In manchen Regionen kam es sogar vor, dass es umstandsbedingt (Kriege, Seuchen) über Jahre hinweg gar keinen Pfarrer in einer Gemeinde gab, oder dieser der Führung der Kirchenbücher nicht souverän nachkam. Die meisten Matrikel beginnen gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges (1648).

Für die Auswertung der Einträge in katholischen Matrikelbüchern sind Grundkenntnisse in Latein von Vorteil. Die Pfarrer konnten sich äußerst vielfältig und blumig ausdrücken, sodass ich jedem das „Wörterbuch zur Familien- und Heimatforschung in Bayern und Österreich“ von Reinhard Riepl wärmstens empfehlen kann.

Die evangelischen Kirchenbücher wurden größtenteils auf deutsch gehalten.

Familiennamen

Eine vereinheitlichte Rechtschreibung gibt es ungefähr erst seit den 1880er Jahren. Bis dahin wurden Familiennamen so aufgeschrieben, wie man sie verstand, was ortsabhängig bei starker Dialektlast zu großen Abweichungen zur heutigen Schreibweise führen konnte. So findet man beispielsweise den Nachnamen „Weichhart“ schon mal als „Weighart“ oder sogar als „Weickert“ vor.

Außereheliche Kinder

Bis in die 1840er Jahre war es gang und gäbe, einem außerehelich geborenen Kind den Familiennamen des Vaters, sofern dieser bekannt war, zu geben. Selbst dann, wenn sich dieser nicht zu seinem Kind bekannte. Die Angabe der Mutter genügte. Ein königlicher Erlass untersagte später die Führung des Familiennamens des Vaters unter diesen Umständen. Leider macht eine außereheliche Geburt die Weiterforschung in die Vergangenheit – vor allem in früheren Jahrhunderten – oft nicht einfach, denn es gab keinen vorangegangen Eheeintrag der Eltern, aus dem deren relevante Daten ersichtlich sind.

Taufen

Ungefähr bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts wurden Geburten und Taufen getrennt aufgeschrieben. In der Zeit davor findet man meistens nur das Taufdatum. Allerdings kann man hier davon ausgehen, dass aufgrund der sehr hohen Kindersterblichkeit und des damit verbundenen Seelenheils am selben, oder spätestens direkt am Tag nach der Geburt getauft wurde, sodass der Tauftag dem Geburtstag oft gleichgesetzt wird.

Hochzeiten

Hier wird zwischen Sponsalien (Verlöbnissen) und den eigentlichen Eheeinträgen unterschieden. In manchen Kirchenbüchern wurden über einen Zeitraum hinweg lediglich die Sponsalien vermerkt, bei denen dann aber teilweise auch das Hochzeitsdatum klein dabeisteht, daher ist hier Vorsicht geboten, welches Datum man notiert. Das Mindestalter für eine Eheerlaubnis betrug bei Männern 25 Jahre, bei Frauen lag es bei 22/23 Jahren. Erst 1875 wurde die Volljährigkeit auf 21 Jahre festgesetzt. Wenn jemand vor dem Mindestalter heiraten wollte, oder die Brautleute in einem gewissen Grad miteinander blutsverwandt waren, musste ein Dispens (Befreiung von einem Ehehindernis) erteilt werden.

Jüngere Ehematrikel beinhalten (bis ca. Mitte des 19. Jahrhunderts) in der Regel die Geburtsdaten und Orte, sowie die Eltern der Brautleute und deren momentane Aufenthaltsorte. Allerdings ist auch hier große Sorgfalt bei der Auswertung gefragt und die Daten der Eheleute sollten unbedingt in den relevanten Taufbüchern bestätigt werden, denn es kam leider öfter vor, dass Pfarrer gepfuscht und falsche Geburtstage eingetragen haben – teilweise sogar von Personen, die überhaupt nichts mit der in Verbindung gebrachten Hochzeit zu tun hatten.

Sterbefälle

Der Aufwand, einen Sterbeeintrag zu finden, bzw. diesen eindeutig einer bestimmten Person zuzuordnen, kann sehr groß sein, denn oft fehlen Bezüge wie z.B. „Ehefrau des“ oder „Witwer der“, etc. Auch die Altersangabe eines Verstorbenen kann irreführend sein, denn meist wurde das Alter einer Person nur geschätzt oder falsch berechnet. Es passiert oft, dass ein Sterbeeintrag nicht gefunden werden kann, wenn der Verstorbene zum Beispiel nach Versterben des Ehegatten in einer anderen Gemeinde neu heiratete, oder wenn eine Person außerhalb ihrer Heimatgemeinde starb (Reisen, Unfälle, etc.). Hier können dann nur Zufälle helfen, die fehlenden Sterbeeinträge doch noch aufzuspüren. Wie auch bei den Geburten (bzw. Taufen), wurde in früheren Jahrhunderten ausschließlich der Tag der Beerdigung notiert, welcher aber meist dem Todestag gleichgesetzt wird. Beerdigt wurde in der Regel 2 Tage nach dem Tod. Ausnahmen waren hier nur Feiertage, extrem heiße Sommertage oder kalte Wintertage, an denen der Boden zu hart war, um ein Grab ausheben zu können.

Und wenn ich nicht mehr weiterkomme?

Dann gibt es trotzdem noch einige Möglichkeiten, seinem „Spitzenahn“ ein paar Informationen zuzuordnen oder sogar noch eine oder zwei Generationen weiter in die Vergangenheit zu gehen.

Eine der wichtigsten Ressourcen für Genealogen sind die Brief- oder Kontraktenprotokolle, quasi die Vorläufer der heutigen Notariatsurkunden. Diese geben einen sehr guten Aufschluss über die sozialen Gefüge unserer Vorfahren. So gehen aus ihnen beispielsweise Kaufverträge, Hofübergaben, Heiratsvereinbarungen und Erbangelegenheiten hervor, welche aus den Kirchenbüchern alleine nicht zu ermitteln sind. Sie geben sozusagen dem „nackten“ Gerüst der Personendaten etwas mehr Charakter und können außerdem dabei helfen, „tote Punkte“, also Stellen, an denen man nicht mehr weiterkommt, zu überwinden. Vielleicht hat ja der 5-fache Urgroßvater von irgendwo außerhalb in ein Dorf eingeheiratet und es wurde vom Pfarrer nichts im Trauungsbuch vermerkt? Im relevanten Protokoll zum Ehevertrag wird man diesbezüglich oft fündig. Briefprotokolle reichen, natürlich ortsabhänging, in vielen Fällen bis ins 16. Jahrhundert zurück. Diese wurden am 1. Juli 1862 durch das Bayerische Notariatsgesetz mit den Notariatsurkunden ersetzt.

Auch Kataster- und Steuerbücher sind bei der Informationsgabe nicht unerheblich und geben Einblicke in die Wohnsituation sowie die Finanzen der einzelnen Familien.

Ein weiteres Beispiel für die Recherche im späten 19. und Anfang des 20. Jahrunderts sind die polizeilichen Meldebögen, Haus- oder Familienbögen. Hier wurde, wieder regionsabhängig, meist sehr genau gearbeitet und man kann in vielen Fällen Auskunft über drei Generationen erhalten: Daten und Aufenthaltsorte der Eheleute, deren Eltern und der gemeinsamen Kinder.

Natürlich gibt es noch viel mehr Recherchemöglichkeiten und wenn man sich mit der Familienforschung eine Zeit lang intensiv beschäftigt, wird man merken, dass das Getüftel eine Aufgabe für das ganze Leben – und darüber hinaus – ist. Aber was für ein spannendes Projekt, wenn man sich vor Augen führt, dass das Endergebnis niemand geringeres als man selbst ist.